Protektionismus (protectionism)

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Alle Massnahmen eines Staates, die auf eine Lenkung der Aussenhandels zielen; in der Regel mit der Absicht, – einzelnen Wirtschaftszweigen einen Schutz vor ausländischer Konkurrenz (protection from foreign competition) zu verschaffen oder – eine ausgewogene Zahlungsbilanz zu erreichen. – Siehe Achtzehnhundertneunzehn-Krise, Prohibitivsystem, Ring fencing, Ungleichgewichte, weltweite. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2009, S. 17 ff. (Risiken des Protektionismus; Literaturhinweise), Monatsbericht der EZB vom August 2010, S. 101 ff. (ausführliche Darstellung zum Handel im Eurogebiet), S. 113 f. (verdeckte Formen des Protektionismus; Literaturhinweise), Monatsbericht der EZB vom Juli 2013, S. 95 ff. (schleichender Protektionismus weltweit; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Protektionismus (protectionism)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/protektionismus-protectionism/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com