Privatisierung (privatisation)

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Allgemein der Übergang einer öffentlich-rechtlichen, staatlichen Aufgabe an nicht-öffentlich verfasstes Unternehmen (the economic process of transferring property from public ownership to private ownership; an opposite process is nationalisation) – In Bezug auf den Finanzsektor im besonderen gesagt von der völligen oder teilweisen (Teilprivatisierung; partial privatisation) Eigentumsübergabe eines bis anhin staatlichen Instituts an private Eigner. – In der Vergangenheit geschah dies zumeist dann, wenn das Institut durch unfähige aber hochbezahlte Personen aus den politischen Parteien (incompetent, high-salaried party comrades) dem Bankrott nahe oder an diesen schon herangekommen war. – Siehe Free Banking, Hypo Real Estate-Rettung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2009, S. 19 (Einzelfallprüfung bei jedem Privatisierungsvorhaben geboten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Privatisierung (privatisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/privatisierung-privatisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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