Bei Schuldurkunden jeder Art und bei Wechseln im besonderen die vertragliche Vereinbarung, dass der Schuldner zu einer vorzeitigen Rückzahlung schadlos – das heisst: ohne irgendwelche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen – berechtigt ist (a provision in a promissory note stating the amount a borrower may repay ahead of schedule without incurring any penalty). – Siehe Abruffrist, Rückzahlung, vorzeitige, Umschuldungs-Blase, Vorauszahlungsrisiko, Vorfälligkeits-Entschädigung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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