Früher übernahm der staatliche Postdienst gegen Gebühr auch die Einziehung von Forderungen, einschliesslich von Wechseln. Hierzu musste der Auftraggeber ein eigen darauf zugeschnittenes Formular ausfüllen. In diesem Vordruck war auch anzugeben, wie bei Nichtzahlung zu verfahren sei; bei Wechseln “sofort zum Protest” oder “ohne Protest zurück”. – Siehe Geldbrief, Postkartenscheck, Postüberweisung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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