Postauftrag (postal order)

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Früher übernahm der staatliche Postdienst gegen Gebühr auch die Einziehung von Forderungen, einschliesslich von Wechseln. Hierzu musste der Auftraggeber ein eigen darauf zugeschnittenes Formular ausfüllen. In diesem Vordruck war auch anzugeben, wie bei Nichtzahlung zu verfahren sei; bei Wechseln “sofort zum Protest” oder “ohne Protest zurück”. – Siehe Geldbrief, Postkartenscheck, Postüberweisung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Postauftrag (postal order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/postauftrag-postal-order/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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