Das Unternehmen Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt am Main musste 2005 nach teilweise kriminellen Handlungen der Manager Insolvenz anmelden; dreissigtausend Anleger verloren ihr Geld. Das Entschädigungsverfahren nach dem Einlagesicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aus dem Jahr 1998 offenbarte einige Lücken in der tatsächlichen Fähigkeit, die Ansprüche der Geschädigten (claimants: injured persons) zumindest teilweise zu befriedigen. Dies löste eine breite Diskussion über die Beaufsichtigung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und über die deutschen Einlagesicherungs-Systeme aus. – Siehe Feuerwehrfonds, IslandbankenFalle, Managed Account. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 143 (Nachwirkungen der Pleite), S. 206 f. (Rechtstreit verzögert das Insolvenzverfahren), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 200 f. (Bundesgerichtshof urteilt).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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