Pfand (pledge, pawn, collateral)

Auch in: EN FR

Der zur Unterlegung (collateralisation; Besicherung) einer Verbindlichkeit zur Verfügung gestellte Vermögenswert (the delivery of an asset in order to secure the performance of an obligation by one party [the debtor] vis-à-vis another [the secured party]. For the secured party, a pledge creates a security interest [Sicherungsrecht: ein Recht, welches einen Anspruch des Gläubigers absichert, indem es dem Gläubiger beim Ausfall der Leistung des Schuldners ein zusätzliches Recht zur Befriedigung einräumt] in the asset delivered, while ownership of the asset remains further on with the debtor). – Siehe Aktienpfandkauf, Anleihepfandkauf, Beleihbarkeit, Buchschuld, Default, Depotgeld, Faustpfand, Kaffeesteuer, Kinderpfand, Kredit, besicherter, Leichenpfand, Lombardierung, Mobiliarkredit, Monte, Pensionsgeschäft, Realsicherheit, Sicherheiten, Tertiarisierung, Wucher.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pfand (pledge, pawn, collateral)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pfand-pledge-pawn-collateral/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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