In älteren Dokumenten bedeutet dies: Kurantmünzen werden noch als vollwertig anerkannt, wenn – ihr Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendstel hinter dem Sollgewicht zurückliegt und – sie nicht durch gewaltsame Beschädigung verunstaltet sind (are not defaced from damnage by force). – Siehe Abnutzung, Alliage, Billonnage, Geld, böses, Geldstein, Goldwaage, Katzengeld, Lötigkeit, Münzpflege, Rändelung, Rauhgewicht, Remedium, Wardein, Wipper, Zisalien.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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