Partizipationsgeschäft (undertaking on joint account)

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Das vorübergehende Zusammenwirken zweier oder mehrerer Partner auf dem Finanzmarkt, um gemeinsam eine Transaktion durchzuführen. – Mehrere Institute verbinden sich für einen befristeten Zeitraum zwecks Durchführung einer Operation, wie vor allem bei der Begebung einer Anleihe. – Siehe Konsortialkredit, Metaverbindung, Syndizierung, Teilrechnung, Verlustteilungsregelung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Partizipationsgeschäft (undertaking on joint account)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/partizipationsgeschaft-undertaking-on-joint-account/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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