Das vorübergehende Zusammenwirken zweier oder mehrerer Partner auf dem Finanzmarkt, um gemeinsam eine Transaktion durchzuführen. – Mehrere Institute verbinden sich für einen befristeten Zeitraum zwecks Durchführung einer Operation, wie vor allem bei der Begebung einer Anleihe. – Siehe Konsortialkredit, Metaverbindung, Syndizierung, Teilrechnung, Verlustteilungsregelung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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