Die behördliche Festlegung des Wertes einer Währung gegenüber einem unterlegten Vergleichsmasstab, etwa 1 EUR = 1,180690 Sonderziehungsrechte. Der Wechselkurs als aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage gebildeter Preis kann davon mehr oder minder stark und auch mehr oder minder lang abweichen. – Bei Wandelanleihen bestimmt das Bezugsverhältnis (conversion ratio), wie viele Aktien man pro Anleihe beziehen kann. Multipliziert mit dem jetzigen Aktienkurs, erhält man die Parität, nämlich den Marktwert der Wandelanleihe. – Preisgleichheit einer Ware oder eines Vermögensgegenstandes auf zwei verschiedenen Märkten (equality between prices of commodities or assets in two separate markets). – Bei einer Option der gleiche Wert einer Put-Option und einer Call-Option, bezogen auf den gleichen Basiswert und Verfalltag (a static price relationship between the prices of put and call options of the same class, i.e. same underlying, strike price and expiration date). – Siehe Abwertung, Aufwertung, Todesspirale.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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