Papiergewinn (paper profit)

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Ein durch erfolgreiches Engagement im Finanzmarkt entstandener Gewinn, der jedoch noch nicht ausbezahlt, nämlich als Gutschrift auf das Konto überwiesen wurde (yield on an investment, shown in the books but not realised in an disposable form). – Eine als Gutschrift zugebuchte Summe, die jedoch wertlos ist; etwa – weil der Geldbetrag keine Kaufkraft besitzt, wie in Zeiten der Hyperinflation, – das Geld nicht in heimische Währung umgetauscht werden darf, wie im Falle des Verbots der Konvertierung im Zuge der Devisenbewirtschaftung, oder – der Betrag wegen des Erreichens eines höheren Tarifbereichs an das Finanzamt [CH: Steueramt] abgeführt werden muss. – Bei Börsenspielen erzielter rechnerischer Gewinn (profit from paper trading which means virtual trading without real money with the purpose of training, education and testing). – Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Papiermillionär, Schlusschein, Settlement, Übertragung, endgültige, Zwangskurs.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Papiergewinn (paper profit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/papiergewinn-paper-profit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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