Organisationsplan (organisation plan, organigramme, organisation chart)

In Bezug auf den Finanzmarkt bei einem Antrag auf Erlaubnis bei der Aufsichtsbehörde die Vorlage eines Plans, aus dem der organisatorische Aufbau und die Art der vorgesehenen Geschäfte des Instituts deutlich werden. Rechtsquelle ist Artikel 7 und Artikel 22 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung). – Siehe Organisation, Organisationsvorschriften.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Organisationsplan (organisation plan, organigramme, organisation chart)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/organisationsplan-organisation-plan-organigramme-organisation-chart/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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