Eine Option, bei welcher der Kurs des Basiswertes nicht bloss zum Zeitpunkt des Verfalls oder der Ausübung von Bedeutung ist. Vielmehr werden auch Kursschwankungen des Basiswertes während der Laufzeit der Option vertraglich einbezogen. – Bei einer Knock-in-Barriere-Option entstehen Optionsrechte erst dann, wenn der Kurs des Basiswertes innert eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Grenze (barrier; Barriere) erreicht. – Bei einer Knock-out-BarriereOption erlangt man seine Optionsrechte erst dann, wenn der Kurs des Basiswertes innert dieses Zeitraums die Barriere erreicht. – Eine Double-Barriere-Option hat einen oberen und einen unteren Grenzpunkt. Sie kann sowohl als Knock-in-Barriere-Option als auch als Knock-out-Barriere-Option vorkommen. – Liegt die Barriere zwischen dem Kurs des Basiswertes zum Zeitpunkt des Eingehens der Option und dem Ausübungspreis, dann spricht man von einer Kick-in-Option bzw. Kick-out-Option. – Als Käufer einer BarriereOption entsteht das Optionsrecht erst mit dem Erreichen der Barriere durch den Marktpreis des Basiswertes (Knock-in-Option, Kick-in-Option), oder das Optionsrecht geht vollständig und unwiederbringlich verloren (Knock-out-Option, Kick-out-Option). – Siehe Basisrisiko, Knock-in-Option, Knock-out-Wert, Option, leiterartige, Sleepy Warrant.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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