In der Börsensprache der Verkauf von Bezugsrechten unter Wiederanlage der erlösten Beträge in Aktien. – Genauer verkauft hier der Aktionär bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung gerade so viele Bezugsrechte, dass er mit dem Erlös die verbleibenden Bezugsrechte nutzen und den Emissionspreis für die neuen Aktien bezahlen kann. Dadurch bleibt die absolute Höhe der Kapitalanlage des Anlegers in Aktien der betreffenden Gesellschaft unverändert. Es verringert sich allerdings sein Anteil am Grundkapital.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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