Gemäss der EU-Richtlinie über Streitschlichtung auf dem Finanzmarkt haben Anbieter auf ihrer Internet-Seite genaue Angaben einzustellen, die eine kostenfreie Online-Beschwerde ermöglichen. Innert 90 Tage muss eine allfällige Zuschrift bearbeitet sein, auch in grenzüberschrietenden Fällen. – Siehe Gütestelle, Gatekeeper, Ombdusleute, Online-Streitbeilegung, Schiedsverfahren, Streitschlichtung, alternative. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S, 52 f. (Grundsätzlicher; Rechtsentwickklung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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