Online-Streitbeilegung (online dispute resolution, ODR)

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Gemäss der EU-Richtlinie über Streitschlichtung auf dem Finanzmarkt haben Anbieter auf ihrer Internet-Seite genaue Angaben einzustellen, die eine kostenfreie Online-Beschwerde ermöglichen. Innert 90 Tage muss eine allfällige Zuschrift bearbeitet sein, auch in grenzüberschrietenden Fällen. – Siehe Gütestelle, Gatekeeper, Ombdusleute, Online-Streitbeilegung, Schiedsverfahren, Streitschlichtung, alternative. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S, 52 f. (Grundsätzlicher; Rechtsentwickklung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Online-Streitbeilegung (online dispute resolution, ODR)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/online-streitbeilegung-online-dispute-resolution-odr/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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