Allgemein eine mit staatlicher, landesherrlicher Bewilligung seitens mancher Städte in Europa früher erhobene Abgabe auf Verbrauchsgegenstände, vor allem auf Lebensmittel, wobei oftmals ein bestimmter Betrag der Armenkasse zugeführt werden musste. – Im besonderen eine Steuer auf Lebensmittel, die von aussen in eine Stadt gebracht wurden (tax on commodities being brought into a town). Diese Abgabe hatte vor allem den Zweck, den eigenen Ackerbürger zu schützen. Ackerbürger (field-citizen) nannte man einen Einheimischen, der ausserhalb der Stadtmauern gelegene, aber zum Stadtgebiet gehörende landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftete (peasant in a town who has all the rights of a citizen) und damit für die Nahversorgung (local provisions, local supply) der Stadt von grosser Bedeutung war. – Manchmal auch gesagt in Bezug auf die Grenzen, an denen diese Abgabe eingezogen wird (the boundary where this tax is collected). – Siehe Akzise, Armengeld, Detz, Impost, Schokoladentaxe, Ungeld, Verzehrgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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