Notausstieg (off emergency)

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In Zusammenhang mit der Eurozone das Verlassen der Währungsunion durch ein Mitglied, wenn Umstände eintreten, welche der Volkswirtschaft des Staates aufgrund der Zugehörigkeit zur Währungsunion und im besonderen durch vertragswidriges Verhalten anderer Mitglieder grosse Schäden bringen. – Ob ein solcher Notausstieg möglich ist und welche Folgen sich daraus ergeben würden, ist Gegenstand weitläufiger Erörterungen in der bezüglichen Fachliteratur. – Siehe Exit, GriechenlandKrise, Plan C, Rettungspaket, Rückkehr-Ideologie, Tina, Zwei-Wege-Option.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Notausstieg (off emergency)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/notausstieg-off-emergency/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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