Nominalzins (nominal interest rate)

Auch in: EN

Der nicht um die Inflationsrate bereinige Zinssatz (an interest rate that has not been adjusted for inflation). – Bei einem Darlehn der vertraglich vereinbarte Zinssatz abzüglich verschiedener Entgelte, so dass die wirkliche Belastung (real debiting) immer höher ist als vertragsgemäss – nominell – festgelegt. – Siehe Effektivzins, Nominal, Zins(satz), Zins, realer.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Fisher-Gleichung: Realzins

\[r=\frac{1+i}{1+\pi}-1\]

Nominalzins, Inflation und realen Zinsertrag konsistent miteinander verknüpfen.

Variablen: r Realzins; i Nominalzins; π Inflationsrate.

Anwendung: Zur Berechnung der realen Verzinsung von Geldanlagen, Krediten und gesamtwirtschaftlichen Zinssätzen.

Formel vollständig öffnen
Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nominalzins (nominal interest rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nominalzins-nominal-interest-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite