Nominalkapital (nominal capital; share capital)

Das in Aktien aufgeteilte Grundkapital (capital subscribed) oder Aktienkapital einer Aktiengesellschaft; es muss in Deutschland derzeit nach gesetzlicher Vorschrift bei mindestens 50’000 EUR liegen. – Das Nominalkapital wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (corporate capital) verwechselt; dieses bezeichnet aber das Vermögen der Gesellschaft. – Siehe Aktienmehrheit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nominalkapital (nominal capital; share capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nominalkapital-nominal-capital-share-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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