Das in Aktien aufgeteilte Grundkapital (capital subscribed) oder Aktienkapital einer Aktiengesellschaft; es muss in Deutschland derzeit nach gesetzlicher Vorschrift bei mindestens 50’000 EUR liegen. – Das Nominalkapital wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (corporate capital) verwechselt; dieses bezeichnet aber das Vermögen der Gesellschaft. – Siehe Aktienmehrheit.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/