Der Kauf oder Verkauf eines bestimmten Betrags von Wertpapieren mit dem vertraglich vereinbarten Recht, weitere Titel nachzufordern oder – bei einem Verkauf – zusätzliche Stücke dem Käufer auszuliefern. – In älteren Dokumenten bedeutet “einmal noch”: derselbe Betrag, “zweimal noch”: der doppelte Betrag. – Siehe Arrondierung, Mehrzuteilungs-Option, Repartierung, Überzeichnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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