Nochgeschäft (put or call of more, repeat option business)

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Der Kauf oder Verkauf eines bestimmten Betrags von Wertpapieren mit dem vertraglich vereinbarten Recht, weitere Titel nachzufordern oder – bei einem Verkauf – zusätzliche Stücke dem Käufer auszuliefern. – In älteren Dokumenten bedeutet “einmal noch”: derselbe Betrag, “zweimal noch”: der doppelte Betrag. – Siehe Arrondierung, Mehrzuteilungs-Option, Repartierung, Überzeichnung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nochgeschäft (put or call of more, repeat option business)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nochgeschaft-put-or-call-of-more-repeat-option-business/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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