Gebühr, die zu zahlen ist, wenn ein zur Verfügung gestelltes Darlehn – gar nicht in Anspruch genommen oder – nicht in voller Höhe ausgeschöpft wird. Denn bei dem Kreditgeber entstehen in jedem Falle Kosten für die Bereitstellung des Geldes, die billigerweise der Kreditnehmer zu tragen hat. – Siehe Bereitstellungsgebühr, Kreditzusage, Kreditzusage, konditionsfixierende.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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