Die nationale Ausweichklausel ermöglicht einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend zusätzliche, regelkonforme Defizite. Im Bericht betrifft sie zusätzliche Verteidigungsausgaben: Von 2025 bis 2028 darf ein Staat jährlich ein gegenüber seinem finanzpolitisch-strukturellen Plan um bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts höheres Defizit aufweisen, sofern entsprechend höhere Verteidigungsausgaben entstehen. Die Klausel lockert damit zeitweise die vereinbarten Haushaltsgrenzen, ist aber nach Zweck, Volumen und Laufzeit begrenzt. Ihre Nutzung kann gleichwohl Schuldenstand und Zinslast merklich erhöhen.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 121. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.