Nationale Ausweichklausel der EU-Fiskalregeln

Die nationale Ausweichklausel ermöglicht einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend zusätzliche, regelkonforme Defizite. Im Bericht betrifft sie zusätzliche Verteidigungsausgaben: Von 2025 bis 2028 darf ein Staat jährlich ein gegenüber seinem finanzpolitisch-strukturellen Plan um bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts höheres Defizit aufweisen, sofern entsprechend höhere Verteidigungsausgaben entstehen. Die Klausel lockert damit zeitweise die vereinbarten Haushaltsgrenzen, ist aber nach Zweck, Volumen und Laufzeit begrenzt. Ihre Nutzung kann gleichwohl Schuldenstand und Zinslast merklich erhöhen.

Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 121. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nationale Ausweichklausel der EU-Fiskalregeln“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nationale-ausweichklausel-der-eu-fiskalregeln/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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