Gemäss § 67 AktG eine Aktie, die – auf Namen, Beruf und Adresse des Inhabers ausgestellt und – in das Aktienbuch (share book) bzw. Aktienregister (share register; neuerer Ausdruck) der Gesellschaft eingetragen ist. – Eine in diesem Zusammenhang in der juristischen Literatur breit erörterte Frage ist die nach dem “wahren Inhaber”, nämlich wem die Aktie tatsächlich zuzurechnen ist. Dies spielt besonders bei der Stimmrecht-Offenlegung eine wichtige Rolle. – Siehe Aktienbuch, Anschleichen, Anteilseigner-Kontrolle, Inhaber, eingetragener, Nominee, Publizität, situationsbezogene, Shark Watcher, Schutzaktie, Stimmrecht-Datenbank, Stimmrecht-Kriterium, Transparenz-Richtlinie.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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