Nachtragshaushalt (supplementary budget)

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Allgemein eine im nachhinein vorgenommene Änderung des von einem Parlament bereits beschlossenen Budgets. – In engerer Bedeutung die von der Exekutive vorgelegte Erhöhung der Ausgaben über die Einnahmen hinaus. – Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzwissenschaft, Fondswirtschaft, Härtefonds, Haushaltsdefizit, Kreditvotum, Nonaffektations-Prinzip, Parafiskus, SchumpeterTheorem, Staat, Staatsschulden, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Tilgungsfonds. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2011, S. 10 f. (verfassungsrechtliche Grenzen; Bedeutung eines Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs vom März 2011).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nachtragshaushalt (supplementary budget)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nachtragshaushalt-supplementary-budget/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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