Allgemein eine im nachhinein vorgenommene Änderung des von einem Parlament bereits beschlossenen Budgets. – In engerer Bedeutung die von der Exekutive vorgelegte Erhöhung der Ausgaben über die Einnahmen hinaus. – Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzwissenschaft, Fondswirtschaft, Härtefonds, Haushaltsdefizit, Kreditvotum, Nonaffektations-Prinzip, Parafiskus, SchumpeterTheorem, Staat, Staatsschulden, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Tilgungsfonds. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2011, S. 10 f. (verfassungsrechtliche Grenzen; Bedeutung eines Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs vom März 2011).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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