Geht der Kurs der bei der EZB verpfändetenr (pledged; lombardierter, pensionierter) Wertpapiere unter eine im voraus festgesetzte Grenze, so muss der Geldnehmer das Depot durch weitere Wertpapiere verstärken. – Vor allem bei Kreditgenossenschaften in Deutschland die Pflicht der Mitglieder, zusätzlich zu ihrer getätigten Einlage einen weiteren Betrag zum Ausgleich allfälliger Verluste an die Genossenschaft zu zahlen. In der Regel ist satzungsgemäss die Nachschuss-Pflicht in ihrer Höhe auf die Einlage beschränkt. – Siehe Abandon, Barausgleich, Barmarge, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, NachschussAufforderung, Repo-Geschäft, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Sukuk, Underlying, Unterlegung, Zuschuss, Zuzahlung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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