Nachmänner (subsequent endorsers)

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In älteren Dokumenten diejenigen, auf welche von einem wechselverpflichteten Giranten (bearer of a bill; Wechselinhaber) der Wechsel übertragen wurde. – Siehe Allonge, Giro, Indossament.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nachmänner (subsequent endorsers)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nachmanner-subsequent-endorsers/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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