Münzhortung

Münzhortung bezeichnet das Halten von Münzen außerhalb der laufenden Transaktionskasse. Zum inländischen Münzhort gehören nach der Darstellung gesparte und gesammelte, aber auch verlorene Münzen. Vereinfachend können solche Bestände als Wertaufbewahrungsbestände bezeichnet werden, obwohl insbesondere Kleinmünzen wegen ihres geringen Wertes kaum gezielt zur Vermögensanlage dienen. Da Hortung und Auslandsumlauf nicht direkt beobachtbar sind, werden sie als Komponenten der Differenz zwischen dem gesamten Münzumlauf und dem geschätzten Transaktionskassenbestand ermittelt.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 42. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Münzhortung“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/munzhortung/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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