Münzfuss (standard [of alloy], monetary standard)

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Früher die Festlegung darüber, welche Anzahl Münzen aus einer bestimmte Menge Edelmetall gefertigt werden sollten (the figure which indicates how many coins may be minted from a weight unit of precious metal). – Für das damalige Deutschland setzte Kaiser Ferdinand I 1559 den Reichsmünzfuss in Kraft. Auf ein Gewichts-Mark, nach heutigem Masseinheit 233,856 g Feinsilber – sollten acht Taler (thaler: benannt nach der böhmischen Stadt Joachimsthal mit ihren reichen Silbervorkommen) ausgemünzt werden. – Im Jahr 1623 wurde der neue Reichsmünzfuss eingeführt. Auf ein Mark Silber entfielen nun neun Taler und zwei Groschen. – Schon 1697 vereinbarte man den Zinnischen Fuss, so genannt nach dem Kloster Zinna im Magdeburgschen, wo die Münz-Deputation tagte. Die Mark Silber stieg auf zehn Taler und 12 Groschen. – Dem folgte 1699 der Leipziger Fuss: das Mark Silber wird danach zu zwölf Taler ausgemünzt. – Im Jahr 1823 wurde in Preussen aus der Mark Silber vierzehn Taler geschlagen. – In einzelnen gab es neben diesen Reichsmünzen eine ungesunde Vielzahl (a disastrous number) anderer, von Münzherrschaften in Umlauf gebrachten Geldstücke. – Nach 1871 wurde der Taler in allen deutschen Ländern durch die Mark (= ein Drittel Taler) zu 100 Pfennig abgelöst. Mit Jahresbeginn 1999 löste der Euro die Mark als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland ab.– Siehe Münzcommis, Münzunion, lateinische, Münzverträge, Pfund.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Münzfuss (standard [of alloy], monetary standard)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/munzfuss-standard-of-alloy-monetary-standard/ (Stand: 15.10.2022).

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