Monitoring (so auch im Deutschen gesagt, aber in unterschiedlicher Bedeutung)

Auf dem Finanzmarkt allgemein die planmässige, zielgerichtete Überwachung eines Geschäfts (the act of painstaking surveillance of a transaction). – Im besonderen alle Massnahmen zum Aufspüren von illegalen Zahlungsströmen und Finanztransaktionen, auch im Massenzahlungsverkehr, durch den Einsatz geeigneter technischer Mittel. Nach § 25a KWG ist diese Zahlungsverkehr-Überwachung für Finanzdienstleister in Deutschland Pflicht. – Siehe Beobachtungsliste, Falscherklärung, Kontenscreening, Nachvollziehbarkeit. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 28 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (Umsetzungsrichtlinien), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 236 (Meldungen nach der EU-Geldtransferverordnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Monitoring (so auch im Deutschen gesagt, aber in unterschiedlicher Bedeutung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/monitoring-so-auch-im-deutschen-gesagt-aber-in-unterschiedlicher-bedeutung/ (Stand: 15.10.2022).

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