Monatsausweis (monthly report)

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Alle in Deutschland tätige Institute sind nach § 25 KWG verpflichtet, bestimmte statistische Daten der Deutschen Bundesbank und der Aufsichtsbehörde zu melden. – Vgl. den Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank sowie Monatsbericht der EZB vom Februar 1999, S. 31. – Die MFIs, die im Euro-Währungsgebiet ansässig sind, werden als der “Geldschöpfungssektor” des Euro-Währungsraumes definiert. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Monatsausweis (monthly report)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/monatsausweis-monthly-report/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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