Alle in Deutschland tätige Institute sind nach § 25 KWG verpflichtet, bestimmte statistische Daten der Deutschen Bundesbank und der Aufsichtsbehörde zu melden. – Vgl. den Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank sowie Monatsbericht der EZB vom Februar 1999, S. 31. – Die MFIs, die im Euro-Währungsgebiet ansässig sind, werden als der “Geldschöpfungssektor” des Euro-Währungsraumes definiert. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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