Mikro-Hedges (so auch im Deutschen gesagt)

Verfahren des Hedging, bei der lediglich die einzelne offene Position (underlying transaction; Grundgeschäft) durch den Aufbau einer gegenläufigen Position (hedging transaction; Sicherungsgeschäft) abgesichert wird. – Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass Grund- und Sicherungsgeschäft eindeutig zugeordnet sind; dem Verlustrisiko des Grundgeschäftes muss ein allfälliger Gewinn aus dem Sicherungsgeschäft fest umrissen gegenüberstehen. – Siehe Absicherung, HedgeAccounting, Hedging, Makro-Hedges. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S.
79.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mikro-Hedges (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mikro-hedges-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite