Miete in älteren Dokumenten und teilweise heute auch noch umgangssprachlich Mietzins (rent, hire charge)

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Das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung einer Sache; siehe § 353 BGB. – Die Ausgaben der Privathaushalte für die Wohnungsmiete haben im Harmonisierten Verbraucherpreisindex ein hohes Gewicht. Ihre Veränderung wird daher von der EZB im Rahmen des Zwei-Säulen-Prinzips besonders beobachtet. – Siehe Leerstandsquote, Mietrendite, Pachtgeld, Wohneigentum. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2010, S. 54 ff. (Mietpreise und ihre Auswirkung auf den HVPI; Übersichten), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 55 ff. (Analyse des Immobilienmarktes; Übersichten; Literaturverweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Miete in älteren Dokumenten und teilweise heute auch noch umgangssprachlich Mietzins (rent, hire charge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/miete-in-alteren-dokumenten-und-teilweise-heute-auch-noch-umgangssprachlich-mietzins-rent-hire-charge/ (Stand: 15.10.2022).

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