Memorandum of Understanding, MoU (so auch im Deutschen gesagt)

Allgemein auf dem Finanzmarkt eine Vereinbarung zwischen den Partnern, wie ein Geschäft im einzelnen vonstatten gehen soll (when a framework for private negotiations has been defined, a memorandum of understanding is often signed to open the way to a transaction). – Beidseitige Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden verschiedener Länder. Sie enthalten Absichtserklärungen über den Austausch vertraulicher Informationen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im besonderen wird vereinbart, Auskunftsersuchen bei Ermittlungen in Insiderfällen, bei Marktmanipulation oder anderen Verstössen im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze nachzukommen. – Absprachen über die Bewältigung allfälliger Finanzkrisen zwischen einzelnen Staaten der EU. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Gentlemen’s Agreement, Multilateral Memorandum of Understanding. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 50 f., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (Initiative der IOSCO; S. 60: Liste der MoUs zwischen der BaFin und Aufsichtsbehörden anderer Länder in den Bereichen Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht), Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (ausführliche Darstellung in Bezug auf MoU bei Finanzkrisen in der EU), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 62 (Übersicht bilateraler MoU in den einzelnen Aufsichtsbereichen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 70 ff. (hier auch Übersicht der MoUs), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 68 ff. (weitere Abkommen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 79 (neue Übersicht der MoUs) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Memorandum of Understanding, MoU (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/memorandum-of-understanding-mou-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

12 Seitenaufrufe dieser Seite