Mehrheitsbeteiligung (controlling interest)

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Eine Person oder Personengruppe besitzt so viele Anteile an einer Aktiengesellschaft, dass sie Entscheidungen des Managements bestimmen kann; in der Regel schliesst das den Besitz von über der Hälfte am stimmberechtigten Kapital eines Unternehmens ein (if one shareholder or a group acting in kind holds a high enough percentage of ownership in a company to enact changes at the highest level. By legal definition in Germany, this figure regulary is fifty percent of the outstanding shares or voting shares, plus one). – Siehe Aktionär, aktiver, Kombinationseffekt, Paketzuschlag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mehrheitsbeteiligung (controlling interest)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mehrheitsbeteiligung-controlling-interest/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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