Nicht als Zahlungsmittel bestimmtes, in der Regel gerundetes Metallstück mit Inschrift und/oder figürlichen Darstellungen zu – Erinnerungszwecken oder – zur Auszeichnung für besondere Leistungen; umgangssprachlich im ersten Fall gewöhnlich Gedenkmünze genannt (a coin-like object in metal with no monetary value, generally in the form of a commemorative minting). – Nachgeprägte Kurantmünzen, die früher im Umlauf waren, heute jedoch – entweder keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr sind oder – zwar theoretisch Zahlungsmitteleigenschaft haben, aber wegen des hohen Stoffwertes, hauptsächlich in Form von Gold und Silber, nur noch als Anlageobjekt dienen, wie etwa Gold-Dollar, Vreneli (= alte Schweizer Goldmünze). – Neu geprägte Stücke, oft in Form von Münzen aus Edelmetall und auf eine Währung (auch EUR) lautend, denen die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels abgeht, die aber trotzdem häufig als solches angeboten werden. – Die Abgrenzung zwischen Medaille und Münze ist nicht eindeutig. In der Alltagssprache werden in der Regel auch alle unter und genannten Stücke Münze genannt. Nach EU-Recht dürfen Medaillen nur in einer Form hergestellt oder verbreitet werden, welche die Gefahr einer Verwechslung mit Euro-Münzen ausschliesst. – Siehe Anlage-Münze, Begültigung, Denkgeld, Edelmetall, Goldpreis, Kontorniaten, Missilien, Münze, Numismatik.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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