Mauergeld auch Wallgeld und Ringgeld (wall duty)

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In alten Dokumenten eine Abgabe zur Errichtung und dem Unterhalt der Stadtmauer. – In der geschichtlichen Entwicklung Europas kamen Städte hinsichtlich der Verfassung (constitution: weitgehende Selbstverwaltung), Besteuerung (taxation: eigene Einnahme- Ausgabewirtschaft neben der weiterbestehenden Abgabepflicht an den Landesherrn) und des Rechtswesens (judiciary: eigene Gerichtsbarkeit) schrittweise (gradual) zu einem Eigenleben. Um dieses abgrenzend zu sichern, war das engere Stadtgebiet mit umschliessenden Mauern, Gräben und Toren zu versehen. Es wird von Orten berichtet – wie beispielsweise Schwaz in Tirol -, die wegen der hohen Aufwendungen für die Mauern selbst sogar vom Landesherrn angetragene Verleihung der Stadtrechte ablehnten. – Siehe Festungsgeld, Torgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mauergeld auch Wallgeld und Ringgeld (wall duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mauergeld-auch-wallgeld-und-ringgeld-wall-duty/ (Stand: 15.10.2022).

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