In alten Dokumenten eine Abgabe zur Errichtung und dem Unterhalt der Stadtmauer. – In der geschichtlichen Entwicklung Europas kamen Städte hinsichtlich der Verfassung (constitution: weitgehende Selbstverwaltung), Besteuerung (taxation: eigene Einnahme- Ausgabewirtschaft neben der weiterbestehenden Abgabepflicht an den Landesherrn) und des Rechtswesens (judiciary: eigene Gerichtsbarkeit) schrittweise (gradual) zu einem Eigenleben. Um dieses abgrenzend zu sichern, war das engere Stadtgebiet mit umschliessenden Mauern, Gräben und Toren zu versehen. Es wird von Orten berichtet – wie beispielsweise Schwaz in Tirol -, die wegen der hohen Aufwendungen für die Mauern selbst sogar vom Landesherrn angetragene Verleihung der Stadtrechte ablehnten. – Siehe Festungsgeld, Torgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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