Marktzugangsangabenverordnung, MarktangV (market access information ordinance)

Auch in: FR

Vorschriften für ausländische regulierte Märkte und ihre Betreiber, wenn sie inländischen Unternehmen einen unmittelbaren Marktzugang über ein elektronisches Handelssystem gewähren wollen. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 111 (wesentlicher Inhalt der zum 1. November 2007 novellierten Verordnung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Marktzugangsangabenverordnung, MarktangV (market access information ordinance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/marktzugangsangabenverordnung-marktangv-market-access-information-ordinance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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