Marktkräfte (market forces)

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Alle Einflüsse und Wirkungen, die aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ausgehen. Grundsätzlich sind diese aus den Preisgesetzen ableitbar. Das Erste Preisgesetz sagt, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Das Zweite Preisgesetz sagt, dass hoher Preis das Angebot – und auch das Angebot für Substitute – hervorlockt und die Nachfrage zurückdrängt. Das Dritte Preisgesetz besagt, dass sich – über einen langen Zeitraum betrachtet – bei Wettbewerb der Preis nahe den Produktionskosten eines Gutes einpendelt. – Siehe Markt, Markt, vollkommener, Marktanomalie, Marktmechanismus, Marktwirksamkeits-Annahme, Nettowohlfahrtsverlust, Wettbewerb.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Marktkräfte (market forces)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/marktkrafte-market-forces/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com