Management Buyout, MBO (so auch meistens im Deutschen)

Die Übernahme eines Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile durch die leitenden Mitarbeiter des eigenen Hauses bzw. weiterer Betriebsangehörigen (a leveraged buy-out undertaken by the existing management together with some or all of the company’s employees). – Alle Umstände eines solchen Besitzwechsels haben die gesetzlich zuständigen Gremien zu regeln, bei einer Aktiengesellschaft der Beschluss im Aufsichtsrat. Auch bei Banken ist es nicht Sache der Aufsichtsbehörde, entsprechende Verträge zu beurteilen, solange die aufsichtsrechtlich geltenden Vorschriften eingehalten werden. Bei Verdacht missbräuchlicher, rechtswidriger Ausgliederung bei Instituten ist die Justiz, und nicht – wie oft angenommen und häufig gefordert – die Aufsichtsbehörde zuständig. – Siehe Asset Sales Deal, Leveraged Buy-out.
Management by Walking (so auch im Deutschen gesagt): Ein höherer Vorgesetzter besucht Mitarbeiter spontan – also ohne vorherige Ankündigung (without prior notice) – unmittelbar an deren Arbeitsplatz. Seit etwa 2008 und wohl nicht ganz ohne Zusammenhang mit der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise hat sich dies weltweit bei Grossbanken zu einem häufig anzutreffenden Führungsstil (leadership style) entwickelt. – Siehe Airbag, Aktenschänder, Alleskönner, Autonom agierende Einheit, Chief Copying Officer, Druckbelegschaft, Kollege Harzenmoser, Kontakt-Allergiker, Krokodil, Loch, schwarzes, Mailbomber, Selbstverwirklicher, Sitzheizung, Totholz, Triple A, Umsatzbremse, Unfallflüchtling.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Management Buyout, MBO (so auch meistens im Deutschen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/management-buyout-mbo-so-auch-meistens-im-deutschen/ (Stand: 15.10.2022).

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