Makler in älteren Veröffentlichungen auch Mäkler, Meckler, Mediator, Proxenent, Courtier und Aktionator (mediator, middleman; broker)

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Allgemein der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. – Auf dem Finanzmarkt eine Mittelsperson, die für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt, ein Broker. – Auf dem Immobilienmarkt nach § 34c GO ein Gewerbetreibender, der zur Miete oder zum Kauf anstehende Wohnräume, Häuser, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an Mieter und Käufer vermittelt, im Gesetz auch Nachweismakler (referral agent) genannt. – Ein freier Versicherungsvermittler gemäss § 42a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). – Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Börsianer, Broker, Kommissionshaus, Kursmakler, Nominee, Proxenetikum, Skontroführer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Makler in älteren Veröffentlichungen auch Mäkler, Meckler, Mediator, Proxenent, Courtier und Aktionator (mediator, middleman; broker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/makler-in-alteren-veroffentlichungen-auch-makler-meckler-mediator-proxenent-courtier-und-aktionator-mediator-middleman-broker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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