Allgemein der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. – Auf dem Finanzmarkt eine Mittelsperson, die für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt, ein Broker. – Auf dem Immobilienmarkt nach § 34c GO ein Gewerbetreibender, der zur Miete oder zum Kauf anstehende Wohnräume, Häuser, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an Mieter und Käufer vermittelt, im Gesetz auch Nachweismakler (referral agent) genannt. – Ein freier Versicherungsvermittler gemäss § 42a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). – Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Börsianer, Broker, Kommissionshaus, Kursmakler, Nominee, Proxenetikum, Skontroführer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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