Lohnrigiditäten (wages rigidities)

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Wenn nicht anders definiert die fehlende Möglichkeit, Nominallöhne nach unten anzupassen (an economic situation in which a decline of demand and, therefore, a fall in profit is not accompanied by a fall in wages: a downward inflexibility). Lohnrigiditäten werden der EZB im Zuge des Zwei-Säulen-Prinzips beobachtet. Denn können die Lohnkosten bei Nachfrageminderung nach den Produkten eines Unternehmens bzw. der Volkswirtschaft gesamthaft nicht gesenkt werden, dann tritt eine Lage ein, bei welcher die Grenzkosten (incremental costs) der Arbeit – grob: das, was ein Arbeiter in der Stunde kostet – höher liegen als das Grenzprodukt der Arbeit – grob: das, was der Beschäftigte in einer Stunde an Wert schafft. Das aber führt zum Abbau von Arbeit: zur Arbeitslosigkeit. – Siehe Bereitschaftsgeld, Lohnstückkosten, Verkrustungen, strukturelle. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2006, S. 75 f. (Vergleich USA mit dem Euroraum; Literaturhinweise):

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lohnrigiditäten (wages rigidities)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lohnrigiditaten-wages-rigidities/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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