Lohn, indexierter (index-linked wage, indexed wage)

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Verträge zwischen den Tarifparteien auf dem Arbeitsmarkt, wonach der vereinbarte Lohn automatisch der – in der Regel durch den Preisindex der Lebenshaltung gemessenen – Inflation angepasst wird. Von den Zentralbanken werden solche Vereinbarungen mit Misstrauen beobachtet. Denn in vielen Fällen gingen höhere Zahlungen an das Ausland, wie etwa bei Anstieg des Erdölpreises und allgemein höherer Ausgaben für Importgüter. Dieses Geld steht jetzt zur Verteilung im Inland nicht mehr zur Verfügung. Es ist in der Sprache der Finanzjournalisten “verfrühstückt“ (swallowed up). Die Indexklausel (escalation clause) bewirkt so ein weiterer Anstieg der Inflation: eine Lohn-Preis-Spirale wird in Gang gesetzt. – In der Eurozone haben derzeit (Ende 2013) sieben Mitgliedsstaaten entsprechende Indexierungsklauseln (Belgien, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Zypern, Slowenien und Malta), was etwa sechzehn Prozent im HVPI ausmacht. Die EZB verlangt immer wieder die Aufhebung der entsprechenden Arbeitsverträge. – Siehe Erdölpreis, Inflation, importierte, Ölpreis, ÖlpreisAusgleich, Ölpreis-Schocks, Petrodollar, Rohstoffpreise, Schocks, strukturelle, Strompreis, Zweitrunden-Effekte, automatisierte. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2008, S. 55 ff. (Lohnindexierung im Eurogebiet; detaillierte Übersicht).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lohn, indexierter (index-linked wage, indexed wage)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lohn-indexierter-index-linked-wage-indexed-wage/ (Stand: 15.10.2022).

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