Lizenz und Lizenzgeld (licence, licensing fee)

Auch in: FR

In älteren Dokumenten – die Bezeichnung einer gewerblichen Sondersteuer (special business tax), die auf eine Reihe von Betrieben erhoben wurden, auch von Notaren, Auktionaren und ähnlichen Berufen; – eine in deutschen Territorialstaaten eingeführte Verbrauchssteuer. – Zahlung für die Nutzung eines Rechtes, das sich im Eigentum einer Person oder Entität befindet (a business arrangement in which a person or company gives another person or company permission to use the licensed material, such as patents, trademarks, copyrights, designs, and other intellectual property for a specified payment). – Siehe Akzise, Gebühr.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lizenz und Lizenzgeld (licence, licensing fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lizenz-und-lizenzgeld-licence-licensing-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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