In älteren Dokumenten – die Bezeichnung einer gewerblichen Sondersteuer (special business tax), die auf eine Reihe von Betrieben erhoben wurden, auch von Notaren, Auktionaren und ähnlichen Berufen; – eine in deutschen Territorialstaaten eingeführte Verbrauchssteuer. – Zahlung für die Nutzung eines Rechtes, das sich im Eigentum einer Person oder Entität befindet (a business arrangement in which a person or company gives another person or company permission to use the licensed material, such as patents, trademarks, copyrights, designs, and other intellectual property for a specified payment). – Siehe Akzise, Gebühr.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/