In der Finanzsprache meint man damit immer eine Beschränkung, eine Deckelung (cap), eine Sperre (barrier), und zwar vor allem im Sinne – eines Höchstpreises (maximum price, peak price), – einer Kurshöchstgrenze (upper limit), – einer vereinbarten Preisgrenze (ceiling) beim Kauf oder Verkauf an der Börse, – einer Schranke beim Eingehen eines Risikos (risk limit) oder – einer Höchstschwelle bei der Staatsverschuldung. – Siehe Cap, Kursschwankungs-Limit, Limitierung, Limits, variable, Sicherheitssperre, Tick, Verschuldungsgrenze.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/