Wenn nicht anders definiert bei einem Joint Venture der Partner – mit dem höchsten Kapitaleinschuss oder – der aufgrund einer vertraglichen Abmachung mit den anderen Darlehnsgebern die Aufgabe übernimmt, die Verwendung des Kredits nach dem Hands-on-Prinzip zu überwachen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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