Lead Investor (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert bei einem Joint Venture der Partner – mit dem höchsten Kapitaleinschuss oder – der aufgrund einer vertraglichen Abmachung mit den anderen Darlehnsgebern die Aufgabe übernimmt, die Verwendung des Kredits nach dem Hands-on-Prinzip zu überwachen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Lead Investor (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lead-investor-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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