Langfristig (long-term)

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Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil dieser gerade für die Finanzwelt wichtige Begriff nicht einheitlich verstanden wird. – Bei der EZB allgemein Geldbeträge, die eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren haben. – In der Emissionsstatistik der EZB gelten Wertpapiere – mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr, – mit fakultativen Laufzeiten, von denen eine mindestens länger als ein Jahr ist, und – mit beliebig langer Laufzeit als langfristige Wertpapiere. – In der volkswirtschaftlichen Literatur ist “langfristig” ebenfalls nicht eindeutig definiert; das Wort bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum von über vierundzwanzig Monaten. – Siehe Kurzfristig, London kurz, Mittelfristig. – Vgl. zur Definition und Einteilung näherhin die Erläuterungen unter der Rubrik “Finanzmärkte” im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Langfristig (long-term)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/langfristig-long-term/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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