Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil dieser gerade für die Finanzwelt wichtige Begriff nicht einheitlich verstanden wird. – Bei der EZB allgemein Geldbeträge, die eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren haben. – In der Emissionsstatistik der EZB gelten Wertpapiere – mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr, – mit fakultativen Laufzeiten, von denen eine mindestens länger als ein Jahr ist, und – mit beliebig langer Laufzeit als langfristige Wertpapiere. – In der volkswirtschaftlichen Literatur ist “langfristig” ebenfalls nicht eindeutig definiert; das Wort bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum von über vierundzwanzig Monaten. – Siehe Kurzfristig, London kurz, Mittelfristig. – Vgl. zur Definition und Einteilung näherhin die Erläuterungen unter der Rubrik “Finanzmärkte” im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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