Lagergeld (storage charge; overnight stay redemption payment)

Auch in: EN

Betrag, der beim Einspeichern von Waren dem Vermieter (Lagerhaus; warehouse) vertragsgemäss zu zahlen ist; in alten Dokumenten auch Emmagasinage, Magasinage und Gredgeld genannt, der Gred = ein überdachter Platz; covered place, roofed area. – Die Zahlung, welche der Käufer einer Ware dem Verkäufer dann zu leisten hat, wenn dieser den Handelsgegenstand nicht in der vertragsgemässen Zeit abholt, siehe § 354 HGB. – In alten Dokumenten auch eine Zahlung zwecks Ablösung der Beherbergungspflicht (soccage of accomodation) gegenüber herrschaftlichen Personen. Im Rahmen des Fronverhältnisses bestand eine solche Pflichtigkeit (Fron) vor allem in Bezug auf Jagdgesellschaften. – Siehe Cerozensual, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Erlösung, Freikaufgeld, Frongeld, Jägergeld, Lagerkosten, Legegeld, Liegegeld, Packhofgeld, Quartiergeld, Standgeld, Wartegeld, Wildbanngeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lagergeld (storage charge; overnight stay redemption payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lagergeld-storage-charge-overnight-stay-redemption-payment/ (Stand: 15.10.2022).

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