Kursmakler (official broker)

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Eine öffentlich bestellte Person, welcher an der Börse die Preisfeststellung obliegt. – In Deutschland seit 1896 im Mittelpunkt des Börsengeschehens stehende und in eigenen Kammern organisierte Persönlichkeiten mit der Hauptaufgabe der neutralen Börsenpreisfeststellung. Ab 2002 gingen diese Aufgaben auf den Skontroführer über. – Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Makler, Sensal, Skontroführer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kursmakler (official broker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kursmakler-official-broker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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