Kursänderungs-Begrenzung (tick)

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An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt (the minimum amount that the price of a contract can fluctuate upward or downward). Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren. – Siehe Algorithmushandel, Arrondierung, Bonus-Zertifikat, Commodity Fund, Gap, Kursschwankungs-Limit, Odd Lot, Strichnotiz, Tick.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kursänderungs-Begrenzung (tick)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kursanderungs-begrenzung-tick/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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