Wenn nicht anders definiert, so meint man damit bei einer Anleihe im voraus festgelegte Vereinbarungen, die dem Ausgeber oder Erwerber des Papiers ein ausserordentliches Kündigungsrecht einräumen. – Siehe Konversionsanleihe, Umwandlung, Yield-to-Call. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2008, S. 37 (Anleihen deutscher Bundesländer mit Kündigungsoption).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/