Frühere, zu einer Abgabe in Geld umgewandelte Pflichtigkeit (Fron; soccage) des Leibeigenen (villein) zur Lieferung von Nahrungsmitteln zwecks Beköstigung herrschaftlichen Personals. – Zahlung, die mancherorts bei Einheirat in den Hausstand einer Witwe bzw. eines Witwers zu entrichten war; dieses Geld floss in der Regel in die Gemeindekasse. – Siehe Befreiungsgeld, Einbürgerungsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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