Küchengeld (feeding duty; household entering fee)

Auch in: EN

Frühere, zu einer Abgabe in Geld umgewandelte Pflichtigkeit (Fron; soccage) des Leibeigenen (villein) zur Lieferung von Nahrungsmitteln zwecks Beköstigung herrschaftlichen Personals. – Zahlung, die mancherorts bei Einheirat in den Hausstand einer Witwe bzw. eines Witwers zu entrichten war; dieses Geld floss in der Regel in die Gemeindekasse. – Siehe Befreiungsgeld, Einbürgerungsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Küchengeld (feeding duty; household entering fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kuchengeld-feeding-duty-household-entering-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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